Artenschutz und Bauvorhaben


Der Vortrag zeigt auf, wie artenschutzrechtliche Herausforderungen bei Bauvorhaben bewältigt werden müssen. Er will zu einer Versachlichung der oftmals durch Falschinformationen aufgeheizten politischen Debatte zu dieser Thematik beitragen. Wenn man eine Baumaßnahme oder einen Abbruch im Innen- oder Außenbereich plant, dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet werden. Im Wesentlichen unterliegen alle europäischen Vogelarten, Amphibien, Reptilien sowie alle Fledermausarten den Vorschriften zum Artenschutz. Insbesondere greift hier der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Lebensstätten geschützt. Geschützte Tiere dürfen demnach durch Bauarbeiten nicht verletzt oder getötet werden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört werden. Deshalb müssen beim Bauantrag Angaben zu auf dem Grundstück vorkommenden geschützten Tierarten und deren Lebensstätten enthalten sein. Nur so können rechtzeitig Vorkehrungen (z.B. Bauzeiten oder Schaffung von Ersatzlebensräumen) getroffen werden, um geschützte Arten und ihre Lebensstätten vor einer Beeinträchtigung durch die geplanten Baumaßnahmen zu schützen. Die Verantwortung hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben liegt beim Antragsteller bzw. beim Architekten. Zuwiderhandlungen gegen Artenschutzbestimmungen können gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Konkrete Informationen stellt Ihnen Dr. Markus Monzel vor. Fragen durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind erwünscht.


1 Abend, 13.03.2026
Freitag, 19:00 - 20:30 Uhr
1 Termin(e)
Fr 13.03.2026 19:00 - 20:30 Uhr Bürgerhaus Rohrbach, Obere Kaiserstraße 134, 66386 St. Ingbert, Rohrbach, 1. OG, großer Raum
Markus Monzel
1.0461

8,50 € (4,25 €)

Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)