Vortrag: Selbstbestimmung auch am Lebensende über den aktuellen Stand der Suizidhilfe in Deutschland - Patientenverfügung


Nicht der Schutz des Lebens, sondern der Schutz der Menschenwürde ist nach unserer Verfassung das höchste Rechtsgut. Das Selbstbestimmungsrecht wiederum ist der Wesenskern der Menschenwürde. Dieses Menschen- und Grundrecht gilt auch für das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben beispielsweise durch die Inanspruchnahme von (professioneller) Hilfe zur Selbsttötung. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 26.02.2020 festgestellt: „Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“
Zur praktischen Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende gehören neben einer ergebnisoffenen Suizidpräventionsberatung, einer ausreichenden palliativen Versorgung auch die Gewährleistung einer humanen (professionellen) Suizidhilfe. 


1 Abend, 23.11.2023
Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr
1 Termin(e)
Do 23.11.2023 18:00 - 19:30 Uhr VHS-Geschäftsstelle, Kaiserstraße 71, 66386 St. Ingbert, Schulungsraum EG
Prof. Robert Roßbruch
1.0330

8,50
(4,25 €)

Belegung: 
keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
(keine freien Plätze. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.)